Mieter werben Mieter

Sie sind Mieter bei der SWG? Dann werben Sie einen Neumieter für eine Wohnung der SWG in Altenburg Nord, Altenburg Südost oder der Leipziger Straße 84-106. Kommt ein rechtsgültiger Mietvertrag zustande, erhalten Sie nach 6-monatigem vertragsgemäßem Mietverhältnis einen Baumarkt- oder Einrichtungshausgutschein im Wert  zwischen 100,- und 300,– Euro (Höhe richtet sich nach Wohnungsgröße).

Voraussetzungen:

  • Sie sind Mieter der Städtischen Wohnungsgesellschaft Altenburg mbH in ungekündigtem Mietverhältnis und werben einen solventen Neukunden für eine Wohnung in Altenburg Nord, Altenburg Südost oder der Leipziger Straße 84-106 für uns.
  • Der Interessent ist bisher kein Mieter der SWG Altenburg mbH.
  • Sie erhalten Ihren Gutschein, wenn der geworbene Mieter mindestens sechs Monate bei uns wohnt, nicht gekündigt hat und er allen vertraglichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Abschluss eines Mietvertrages für den geworbenen Interessenten.